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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

(Ab November 2020)

 

Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Diese werden immer bekanntgegeben und gelten demzufolge anlässlich einer Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor; Nebenabreden und Zusicherungen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von unserer Firma schriftlich zugestimmt werden. Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

 

Angebote

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Das Produktsortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet alle in Broschüren und Flyer aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

 

Bestellungen

Bestellungen werden erst bei Eingang einer Akontozahlung getätigt.

 

Preise & Transportkosten

Die Firma behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Lieferungskosten werden pauschal verrechnet. Allfällige Kosten für Kranablad sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden bei der Rechnungserstellung verrechnet.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich Vorauskasse oder 10 Tage netto ab Rechnungsdatum (Stammkunden). Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen von 5% zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen. Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung.

 

Lieferfristen

Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Firma keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben und Vorauszahlung. Die in Offerten und Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen sind somit unverbindliche Richtwerte.

 

Transport und Ablad

Unsere Waren werden durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad mit Hebebühne wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen.  Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind der Firma durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

 

Nutzen- und Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abladen der Ware auf den Kunden über.

 

Produkte

Aufgrund des Brennprozesses bei der Herstellung können gelieferte Keramikplatten gegenüber Handmustern und schon getätigten Lieferungen verschiedene Farbstrukturen & Härten aufweisen. Diese Abweichungen bleiben vorbehalten und unsere Firma sichert somit keine volle Gleichheit zu. Wir weisen die Kunden darauf hin, dass jedes Muster wie auch Bilder in den Katalogen von unserem Sortiment verschiedene Strukturen aufweisen und somit nur ein annäherndes Bild der zu liefernden Ware abgeben. Die Firma Plättli Plus haftet nicht für entsprechende Abweichungen.

 

Mängel / Mängelrüge

Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht und Farbe, und generell alle in den gültigen Normen liegenden Abweichungen gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung. Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert 48 Stunden nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet. Mängelrügen befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.

 

Umtausch und Warenrücknahmen

Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Firma innert 48 Stunden möglich. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.
 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten, ist der Sitz der Firma der ausschliessliche Gerichtsstand. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

AGB

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